{"id":660,"date":"2014-07-10T12:00:17","date_gmt":"2014-07-10T10:00:17","guid":{"rendered":"http:\/\/orgelbauverein-moelln.de\/?page_id=660"},"modified":"2014-07-29T21:24:34","modified_gmt":"2014-07-29T19:24:34","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/orgelbauverein-moelln.de\/?page_id=660","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h4><span style=\"color: #333333;\">des\u00a0Orgelbauvereins St. Nicolai zu M\u00f6lln<\/span><\/h4>\n<p><strong><span style=\"color: #333333;\">\u00a7 1 Zweck des Vereins<br \/>\n<\/span><\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #333333;\">Der Orgelbauverein St. Nicolai zu M\u00f6lln hat sich die Aufgabe gestellt, die Kirchenmusik in der Wahrnehmung der kirchlichen Aufgaben zu unterst\u00fctzen und die historische Orgel in St. Nicolai zu M\u00f6lln zu erhalten und umfassend zu restaurieren und zu rekonstruieren.<\/span><\/p>\n<ol>\n<li>Dies soll insbesondere durch finanzielle F\u00f6rderung sowie unentgeltliche ehrenamtliche T\u00e4tigkeit erfolgen.<\/li>\n<li>Diese Zwecke verfolgt der Orgelbauverein St. Nicolai zu M\u00f6lln auf ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Weise im Sinne der Abgabenordnung (&#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220;)<\/li>\n<\/ol>\n<p><br style=\"color: #0000ff;\" \/><strong><span style=\"color: #333333;\">\u00a7 2 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr des Vereines<\/span><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Name des Vereins lautet: &#8222;Orgelbauverein St. Nicolai zu M\u00f6lln, eingetragener Verein (e. V.)&#8220;.<\/li>\n<li>\u00a0Der Verein hat seinen Sitz in M\u00f6lln.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<p><br style=\"color: #0000ff;\" \/><strong><span style=\"color: #333333;\">\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/span><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Mitglied k\u00f6nnen jede an der Verwirklichung des Zweckes des Orgelbauvereins St. Nicolai zu M\u00f6lln interessierte nat\u00fcrliche Person sowie juristische Personen gleich welcher Rechtsform werden. Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch Zahlung von Beitr\u00e4gen verbunden mit einer an den Vorstand zu richtenden schriftlichen Beitrittserkl\u00e4rung erworben werden. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft wird au\u00dfer durch den Tod des Mitgliedes beendet:<br \/>\n2.1. durch freiwilligen Austritt, der durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand erfolgt;<br \/>\n2.2. durch Streichung von der Mitgliederliste, die durch den Vorstand erfolgen kann, wenn im abgelaufenen Gesch\u00e4ftsjahr keine Zahlung erfolgt ist;<br \/>\n2.3. durch Beschluss der Mitgliederversammlung f\u00fcr den Fall, dass das Mitglied in grober Weise gegen Interessen des Orgelbauverein St. Nicolai zu M\u00f6lln versto\u00dfen hat.<\/li>\n<li>Bei seinem Ausscheiden aus dem Verein hat ein Mitglied keinen Anspruch bez\u00fcglich des Vereinsverm\u00f6gens.<\/li>\n<\/ol>\n<p><br style=\"color: #0000ff;\" \/><strong><span style=\"color: #333333;\">\u00a7 4 Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Vereinsverm\u00f6gen, Mittelverwendung, Kollektentreue<\/span><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. Alle Leistungen sind freiwillig und werden nicht beigetrieben.<\/li>\n<li>Das Vereinsverm\u00f6gen wird aus Beitr\u00e4gen und sonstigen Zuwendungen (Spenden, Verm\u00f6gens\u00fcbertragung etc.) sowie Ertr\u00e4gen aus Verm\u00f6gensanlagen gebildet.<\/li>\n<li>Freie und gebundene R\u00fccklagen sind zu bilden, sofern entsprechende Mittel vorhanden sind und die steuerlichen Voraussetzungen (\u00a758 Abgabenordnung) gegeben sind.<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke und nach Grunds\u00e4tzen der sparsamen Haushaltsf\u00fchrung verwendet werden. Verwaltungsaufgaben sind auf das notwendige Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Der Orgelbauverein St. Nicolai zu M\u00f6lln darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen.<\/li>\n<li>Die mit Zuwendungen verbundene Zweckbestimmungen werden eingehalten. Eine Zweckentfremdung ist nicht statthaft. Bei zweckgebundenen Spenden, die \u00fcber das ben\u00f6tigte Spendenaufkommen hinausgehen, k\u00f6nnen diese arbeitsbereichsbezogen verwendet werden. Der Vorstand kann sich das Recht vorbehalten, die Annahme zweckbestimmter Zuwendungen im einzelnen abzulehnen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><br style=\"color: #0000ff;\" \/><strong><span style=\"color: #333333;\">\u00a7 5 Organe des Vereins<\/span><\/strong><br style=\"color: #0000ff;\" \/><span style=\"color: #333333;\">Organe des Vereins sind:<\/span><\/p>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung;<\/li>\n<li>der Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, den ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, dem Schriftf\u00fchrer, den ersten, zweiten und dritten Beisitzer, wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf Jahren gew\u00e4hlt. Der amtierende Vorstand bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes wird von der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung ein Nachfolger f\u00fcr den Rest der Amtszeit gew\u00e4hlt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><br style=\"color: #0000ff;\" \/><strong><span style=\"color: #333333;\">\u00a7 6 Mitgliederversammlung<\/span><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Gesch\u00e4ftsjahr statt, m\u00f6glichst vor dem 1. April eines Jahres.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<br \/>\n2.1.Sie beschlie\u00dft insbesondere \u00fcber:<br \/>\n2.1.1. die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern;<br \/>\n2.1.2. die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge sowie deren Zahlungsweise;<br \/>\n2.1.3. die Ausschlie\u00dfung eines Mitgliedes;<br \/>\n2.1.4. \u00c4nderung der Satzung<br \/>\n2.1.5. Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\n2.1.6. Angelegenheiten, die der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vom Vorstand vorgelegt werden.<br \/>\n2.2. Sie nimmt den Jahresbericht und die Jahresabrechnung entgegen und erteilt dem Vorstand gegebenenfalls Entlastung.<br \/>\n2.3. Sie bestimmt einen Rechnungspr\u00fcfer.<br \/>\n2.4. Sie genehmigt den Etat f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr.<\/li>\n<li>Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung durch schriftliche Einladung der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung und des Ortes der Versammlung mit einer Frist von zwei Wochen ein. Bei ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgter Einladung gilt die Mitgliederversammlung als beschlussf\u00e4hig. Die Sitzungsleitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen Verhinderung dessen Stellvertreter.<\/li>\n<li>Jedes erschienene Mitglied hat in der Versammlung eine Stimme. Stimmberechtigt ist jedes vollj\u00e4hrige Mitglied. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sitzungsleiters den Ausschlag. Beschl\u00fcsse, durch die die Satzung ge\u00e4ndert wird, und Beschl\u00fcsse \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer Mehrheit von \u00be der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderung und die Aufl\u00f6sung des Orgelbauvereins St. Nicolai zu M\u00f6lln sind dem zust\u00e4ndigen Finanzamt anzuzeigen.<\/li>\n<li>\u00dcber die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Sitzungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen und den Mitgliedern zuzuleiten ist.<\/li>\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit durch den Vorstand einberufen werden. Sie ist einzuberufen, wenn mindestens 1\/3 der Mitglieder dies verlangen. Die Mitglieder m\u00fcssen ihren Antrag schriftlich und unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes an den Vorstand geben. Die Einberufungsfrist betr\u00e4gt in diesem Fall einen Monat.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Die Versammlungsleitung kann G\u00e4ste zulassen. \u00dcber die Zulassung \u00f6ffentlicher Medien beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><span style=\"color: #333333;\">\u00a7 7 Vorstand<\/span><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>In den Vorstand k\u00f6nnen nur Mitglieder des Orgelbauvereins St. Nicolai zu M\u00f6lln gew\u00e4hlt werden. Die Wahl erfolgt einzeln. Die Vereinigung mehrerer Vorstands\u00e4mter in einer Person ist unzul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Orgelbauvereins St. Nicolai zu M\u00f6lln.<\/li>\n<li>Die T\u00e4tigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich und erfolgt unentgeltlich. Notwendige nachgewiesene Auslagen werden erstattet.<\/li>\n<li>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sitzungsleiters den Ausschlag.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann die Einzelheiten der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung in einer Gesch\u00e4ftsordnung regeln.<\/li>\n<li>Der Vorsitzende ist f\u00fcr die Durchf\u00fchrung aller Beschl\u00fcsse verantwortlich. Er kann die Wahrnehmung einzelner Befugnisse auf andere Vorstandsmitglieder delegieren.<\/li>\n<li>Der Vorsitzende, der erste stellvertretene Vorsitzende und der zweite stellvertretene Vorstitzende vertreten den Verein nach au\u00dfen hin &#8211; \u00a7 26 BGB. Jeder der drei ist alleinvertretungsberechtigt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><br style=\"color: #0000ff;\" \/><strong><span style=\"color: #333333;\">\u00a7 8 Aufl\u00f6sung des Orgelbauvereins St. Nicolai zu M\u00f6lln<\/span><\/strong><br style=\"color: #0000ff;\" \/><br style=\"color: #0000ff;\" \/><span style=\"color: #333333;\">\u00dcber die Aufl\u00f6sung des Orgelbauvereins St. Nicolai zu M\u00f6lln kann nur eine eigens zu diesem Zwecke einberufene Mitgliederversammlung beschlie\u00dfen (siehe \u00a7 6.4).<\/span><br style=\"color: #0000ff;\" \/><br style=\"color: #0000ff;\" \/><span style=\"color: #333333;\">Nach Aufl\u00f6sung oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Orgelbauvereins St. Nicolai zu M\u00f6lln an die Ev.-luth. Kirchengemeinde M\u00f6lln , Bezirk I (St. Nicolai), der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Restauration \/ Rekonstruktion der Orgel an St. Nicolai zu verwenden hat.<\/span><br style=\"color: #0000ff;\" \/><br style=\"color: #0000ff;\" \/><br style=\"color: #0000ff;\" \/><span style=\"color: #333333;\">M\u00f6lln, den 13. April 2011<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>des\u00a0Orgelbauvereins St. Nicolai zu M\u00f6lln \u00a7 1 Zweck des Vereins Der Orgelbauverein St. Nicolai zu M\u00f6lln hat sich die Aufgabe gestellt, die Kirchenmusik in der Wahrnehmung der kirchlichen Aufgaben zu unterst\u00fctzen und die historische Orgel in St. Nicolai zu M\u00f6lln zu erhalten und umfassend zu restaurieren und zu rekonstruieren. 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